Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 5 Wochen (= 30 Werktage – inkl. Samstag) bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr.
Das Arbeitsjahr beginnt immer mit dem Eintrittsdatum. Eine Umstellung des Urlaubsjahres vom Arbeitsjahr auf das Kalenderjahr ist durch Betriebsvereinbarung, Kollketivvertrag und wenn es günstiger ist für den Arbeitnehmer, auch durch Arbeitsvertrag möglich.
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