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Das ÖGB-AK-Maßnahmenpaket

In Pressemitteilung, Info, AK Info, ÖGB Info am Dienstag, 24. Januar 2012 um 6:00

Ja zum Schuldenabbau, aber ohne Wachstum und Beschäftigung zu gefährden!

Die Krise 2008 hat Österreich besser bewältigt als viele andere europäische Länder. Österreich hat hervorragende Wirtschaftsdaten, die Unternehmen fahren gute Ergebnisse ein und die Beschäftigung ist im europäischen Vergleich hoch.

Aber als direkte Folge der von Banken und Finanzmärkten ausgelösten Schuldenkrise kam es in Österreich zu einem Anstieg der Staatsschulden um zusätzliche 25 Mrd Euro. Der Anstieg ist jedenfalls nicht auf eine unfinanzierbare Ausweitung des Sozialstaates oder der Verwaltungsaufgaben zurückzuführen und auch haben die Menschen nicht über ihre Verhältnisse gelebt.

„Es ist höchst an der Zeit, dass die Hauptprofiteure der Konjunktur- und Bankenpakete, also jene, deren Vermögen und Vermögenswerte dadurch geschützt und gerettet wurden, ihren Beitrag an der Sanierung des Staatshaushaltes leisten. Wenn es um die Begleichung der Krisenkosten geht, müssen alle einen gerechten Anteil leisten, besonders die, die am meisten von den Maßnahmen profitiert haben“, fordern Foglar und Tumpel.

Gleichzeitig warnen die beiden Präsidenten davor, die Sanierung nur über den Weg von Einsparungen bei den Ausgaben zu gehen:
„Wer glaubt, nur ausgabenseitig die Schulden abbauen zu können, geht direkt in die Rezession. Kaputtsparen ist sicher der falsche Weg. Wir brauchen auch mehr Einnahmen.“
AK und ÖGB fordern daher einen Maßnahmenmix aus Einsparungen auf der Ausgabenseite und zusätzlichen Einnahmen. Dabei muss beschäftigungs- und verteilungspolitisches Augenmaß bewahrt werden.

Im Euroraum droht 2012 eine Rezession. Auch in Österreich ist mit einem Wirtschafts-Abschwung zu rechnen. Die Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung müssen daher vor allem die wirtschaftspolitischen Ziele Beschäftigung, Wachstum und Verteilung im Auge haben.

Tumpel und Foglar: „Nur wenn sich Wirtschaft und Arbeitsmarkt stabil entwickeln, gibt es auch Spielraum für zukunftsweisende Investitionen. Nur wenn sich Wirtschaft und Arbeitsmarkt stabil entwickeln, kann die Budgetsanierung gelingen.“

Grundsätze der Budgetkonsolidierung
Die Konsolidierung der Staatsfinanzen muss nach folgenden Grundsätzen umgesetzt werden:

Wachstums- und Beschäftigungsorientierung
Die Budgetkonsolidierung

  • muss mittelfristig orientiert sein und hauptsächlich von Wachstum und Beschäftigung getragen werden,
  • muss die Wirkung auf Wachstum, Beschäftigung und Verteilung berücksichtigen (v.a. Maßnahmen mit geringer negativer Wirkung auf Gesamtnachfrage),
  • soll Spielräume für Beschäftigung, für Offensivmaßnahmen (Zukunftsausgaben und Investitionen) und für Verbesserungen des Sozialstaats eröffnen,
  • muss übertriebenes Sparen bei den Staatsausgaben vermeiden. Das würde den privaten Konsum fühlbar dämpfen und damit das Wirtschaftswachstum hemmen. Sinnvolle Verwaltungsreformprojekte sind aber machbar.
  • sollte den Schwerpunkt auf die Besteuerung von Vermögen setzen, da das die geringsten Auswirkungen auf die Nachfrage und damit auf Beschäftigung und Wachstum hat,
  • muss ohne Erhöhung von Massensteuern erfolgen. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer würde den Konsum dämpfen, die Erhöhung der Mineralölsteuer bzw. anderer Verbrauchssteuern würde die Kosten der Fahrt zur Arbeit und des Wohnens verteuern.

Soziale Gerechtigkeit

  • Das zu erwartende Konsolidierungsvolumen von etwa 9 Mrd. Euro entspricht nur geringfügig mehr als einem Prozent des Vermögens des obersten Zehntels der privaten Haushalte. Das Defizit könnte also mit vermögensbezogenen Steuern abgebaut werden, ohne dass die Mittelschicht die Hauptlast der Konsolidierung zu tragen hätte.
  • Darüber hinaus braucht es mehr und wirkungsvolle Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Lohndumping.

Das ÖGB-AK-Maßnahmenpaket:
Verwaltungsreform, Strukturmaßnahmen, Wirtschaftsförderung

  • Sinnvolle Projekte der Verwaltungsreform zügig umsetzen, vor allem Kompetentzentflechtung zwischen Bund und Ländern (Einsparungsvolumen 150 Mio. Euro).
  • Durchforstung des „Förderdschungels“: Reduktion der Wirtschaftsförderung (Einsparungsvolumen 100 Mio. Euro).
  • Landwirtschaft: Abschaffung der Rückvergütung der Mineralölsteuer und Kürzungen bei diversen Förderungen (100 Mio. Euro).
  • Modifizierung/Aufschub von ÖBB-Infrastrukturprojekten (200 Mio. Euro). Zusätzlich kann die Evaluierung von Großprojekten beträchtliche Einsparungen bringen.
  • Fortführung Konsolidierungskurs der Krankenversicherungsträger und ähnlicher Kostendämpfungsprogramme in den Spitälern (bis 2017 900 Mio Euro).

Reformvorschläge Arbeitsmarktpolitik

  • Arbeitgeber zahlen Arbeitslosengeld-Leistungsbezug für zumindest eine Woche (150 Mio Euro).
  • Arbeitgeber zahlen einen Euro pro Überstunde. 50 Cent davon gehen an die Arbeitslosenversicherung, 50 Cent an die Krankenversicherung (insgesamt 350 Mio. Euro).
  • Aufhebung der Beitragsbefreiung für ältere ArbeitnehmerInnen (20 Mio. Euro bis 300 Mio. Euro).

Reform gesetzliche Pensionsversicherung

  • Vollständige Umsetzung der Maßnahmen des Bad Ischler Dialogs 2011.
  • Kein Hinaufsetzen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters und keine Leistungsverschlechterungen, etwa durch erhöhte Abschläge oder des Pensionsversicherungsbeitrages.
  • Investitionen, um die Menschen länger und gesund im Erwerbsleben zu halten.
  • Anreizmodelle, um die Bereitschaft der Unternehmen sicherzustellen, entsprechende Anpassungsmodelle mitzutragen.
  • Anhebung der Beitragssätze in der Pensionsversicherung der Bauern und Selbständigen auf 22,8 Prozent um 0,5 Prozentpunkte (325 Mio. Euro).
  • Beitragsanhebung gemäß Nachtschwerarbeitsgesetz für Unternehmen (28 Mio. Euro).
  • Kein weiteres Absenken der Mindestbeitragsgrundlage GSVG (50 Mio. Euro).
  • Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage im ASVG und GSVG um 300 Euro (Nettomehreinnahmen 400 Mio. Euro).

Reform Familienpolitik

  • „Familienbeihilfe Neu“ durch Zusammenführung aller geldwerten Leistungen und Steuerleistungen unabhängig vom Alter und der Familienstruktur an Stelle vieler unübersichtlicher Transfers.
  • Zuschläge nur für Eltern von behinderten Kindern und für Alleinerziehende.
  • Zweckgebundene Gutscheine (etwa für Kinderbetreuung, Nachmittagsbetreuung, Skikurse, Nachhilfeinstitute oder Sprach- und Musikausbildung und für Tageseltern, Ganztagesschulen usw.).
  • Umschichtungen von den steuerlichen Familienförderungen hin zu Sachleistungen – insbesondere Kinderbetreuungsplätze und Qualitätsverbesserung.

Bildungsbereich

  • Investitionen in die Verbesserung der Qualität von Kindergärten und Schulen sowie in die Erwachsenenbildung.
  • Kürzungen bis auf kleinere Strukturmaßnahmen (etwa Schließung von Kleinstschulen) derzeit nicht sinnvoll (80 Mio. Euro).

Konsolidierungsvorschläge – Steuern und Abgaben
Mit folgendn Steuervorschlägen kann ein Mehraufkommen von rund 4,5 Mrd. Euro erzielt werden:

  • Bekämpfung der Steuerhinterziehung (300 Mio. Euro).
  • Spitzensteuersatz der Einkommensteuer: 55 Prozent (statt 50 Prozent) ab einem Jahreseinkommen von 200.000 Euro (115 Mio. Euro).
  • Körperschaftssteuerlückenschluss (400 Mio. Euro) oder als Alternative Erhöhung Körperschaftssteuersatz von 25 auf 28 Prozent.
  • Nichtabsetzbarkeit für Managergehälter ab 500.000 Euro (35 Mio. Euro).
  • Veräußerungsgewinne von Immobilien generell mit 25 Prozent einkommensteuerpflichtig, Ausnahme Hauptwohnsitz (400 Mio. Euro).
  • Einschränkung der staatlichen Prämie für die Zukunftsvorsorge (25 Mio. Euro).
  • Aufgabe der Vollpauschalierung in der Landwirtschaft für Betriebe ab 20 ha (200 Mio. Euro).
  • Erhöhung der LKW-Maut (80 Mio. Euro).
  • Grundsteuer neu (400 Mio. Euro).
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer (300 Mio. Euro).
  • Vermögensteuer neu (0,5 – 1,5 Mrd. Euro).
  • Finanztransaktionssteuer (0,5 – 1,5 Mrd. Euro).
  • Pauschalsteuermodell für BetriebspensionistInnen (einmalig 400 Mio. Euro).

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