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Unsinnige Wiederholung von Lehrjahren!

In Blog Empfehlung, BR-Info, GPA Info, Info am Mittwoch, 18. Januar 2012 um 11:55

Wir fordern eine wechselseitige Anrechnung von Schul- auf Lehrzeiten!

Durch eine veraltete Bestimmung im Berufsausbildungsgesetz (BAG) §28 ist seit mehreren Jahren eine wechselseitige Anrechnung von Schul- und Lehrzeiten nicht mehr möglich – das heißt, dass die Ausbildung in Schulen die Lehrabschlussprüfung nicht ersetzt und es auch keine verbindliche Regelung gibt, wie viel Lehrzeit angerechnet werden muss/kann.

AbsolventInnen einer Berufsbildenden mittleren Schule (BMS) oder höheren Schule (BHS) kann also trotz er folgreicher Ausbildung – mit Jahreszeugnis, Abschlusszeugnis, Abschlussprüfungszeugnis oder Reifeprüfungszeugnis – ein Lehrvertrag anstelle eines Arbeitsvertrages angeboten werden.

Besonders SchülerInnen von Berufsbildenden mittleren Schulen sind davon betroffen, da sie nach der Schule noch eine Lehre oder einen Teil der Lehre, in jedem Fall die Lehrabschlussprüfung ablegen müssen. Dies ist erstens bildungspolitisch völlig unsinnig und zweitens sehr teuer.

Anrechnung von Lehrzeiten obliegt Lehrvertragsparteien!
In welchem Ausmaß die Lehrzeiten in bestimmten Lehrberufen angerechnet werden, würde der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten festlegen. Aktuell ist es aber den Lehrvertragsparteien – also den Lehrlingen, den Betrieben und den Erziehungsberechtigten – überlassen ob und wie viel angerechnet wird. Selbiges gilt auch wenn eine BMS/BMHS abgebrochen und der Weg in Lehrlingsausbildung gewählt wurde.

Wir fordern eine vollständige Anrechnung!
Die GPA-djp Jugend fordert, dass AbsolventInnen von mindestens dreijährigen BMS oder BHS ein Lehrabschluss für einen verwandten Beruf vollständig anerkannt und auch wechselseitig angerechnet wird. Für Schulen bzw. Lehrberufe, die kein entsprechendes Pendant haben, sollen in Zukunft zumindest Teile angerechnet werden und es soll möglich sein Vollabschlüsse nachzuholen.

5 Jahre Verhandlung mit der Wirtschaftskammer!
Seit fünf Jahren verhandelt die GPA-djp nun mit der Bundeswirtschaftskammer über die Frage der Anrechnung von Schule und Lehrzeiten. Ergebnis gibt es noch immer keines, da die Bundeswirtschaftskammer mitteilte, dass eine vollständige Anrechnung von Abschlussprüfungen für die UnternehmerInnen unvorstellbar ist.

Der einzige Kompromiss wäre, im Einzelfall Schulzeiten anzurechnen – das ist für die jungen ArbeitnehmerInnen unzureichend und eine Frechheit. Wie soll das beispielsweise für eine/n HAS oder HAK AbsolventIn nachvollziehbar sein, dass seine/ihre kaufmännische Schulausbildung weniger Wert sein soll als die einer kaufmännischen Lehre? – Man bedenke, dass die Mehrzahl der kaufmännischen Angestellten in der Schule ausgebildet wird!

Ergo: Der §28 des Berufsausbildungsgesetzes ist, so wie er derzeit besteht, für die GPA-djp Jugend und vor allem für die jungen AbsolventInnen der BMHS sowie für Lehrlinge nicht zu akzeptieren und Bildungspolitisch völlig unsinnig!

GPA-djp Jugend
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