Bei Job-Inseraten muss Gehalt angegeben werden
Auf einen Blick in einer Stellenanzeige sehen, was für welche Stelle bezahlt wird: Das sollte eigentlich längst selbstverständlich sein. Seit 1. März 2011 schreibt ein Gesetz – auf Bestreben der Arbeiterkammer und der Gewerkschaften – vor, dass in jedem Stellenangebot stehen muss, wie viel man mindestens verdienen kann.
Die AK fordert die Unternehmen dazu auf, das Gesetz einzuhalten.
Was im Inserat stehen muss
In jedem Stelleninserat muss das Mindesteinkommen genannt werden – und zwar in Euro.
Ein Verweis auf Kollektivverträge, wie das im Moment viele Unternehmen machen, reicht nicht aus. Besteht die Bereitschaft zur Überzahlung, zum Beispiel bei mehr Berufserfahrung, muss auch das im Inserat stehen. Darüber hinaus muss das Unternehmen erwähnen, ob es Zulagen bezahlt.
Nutzen für alle Beschäftigte
Die Offenheit in Sachen Bezahlung in Inseraten bringt laut Arbeiterkammer gleich einen mehrfachen Nutzen:
- Menschen auf Jobsuche können verschiedene Stellen-Angebote auch in punkto Bezahlung miteinander vergleichen.
- Wer zum Bewerbungsgespräch eingeladen wird, hat eine erste Orientierung, was das Unternehmen für die angebotene Stelle zumindest bezahlen möchte.
- Für jene, die schon einen Job haben, bieten die Inserate zusätzliche Argumente für Verhandlungen über Gehaltserhöhungen.
- Junge Mädchen und Burschen erhalten einen Überblick, was man in welchen Berufen verdienen kann und das deshalb bei der Berufswahl berücksichtigen können.
Wozu ist das Gesetz gut?
Das Gesetz hilft allen Beschäftigten, insbesondere aber Frauen. Mit der Information über das Mindesteinkommen haben sie ein Argument mehr bei Gehaltsverhandlungen. Das unterstützt jede Einzelne und hilft insgesamt dabei die Gehaltsschere zwischen Frauen und Männern zu schließen.
Frauen verdienen schlechter als Männer – immer noch
Denn der Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern hält sich hartnäckig: Laut Einkommensbericht der Statistik Austria liegt der Stundenlohn von Frauen immer noch 18 Prozent unter jenem von Männern – selbst wenn Frauen und Männer genau die gleiche Arbeit erledigen, also wenn alle erklärbaren Unterschiede wie Alter, Ausbildung, Berufswahl oder die Beschäftigungsdauer herausgerechnet sind.
Sanktionen ab 2012
Spätestens ab Jänner 2012 sollte sich das nun ändern. Dann drohen den Unternehmen, die sich nicht an das Gesetz über die Angabe von Mindestgehältern in Jobinseraten halten, erst eine Mahnung – und beim zweiten Versäumnis auch eine Geldstrafe von bis zu 360 Euro.
AK Infopool
1/2012
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