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Die Sozialversicherungswerte 2012

In AK Info, Allgemein, BR-Info, Info am Donnerstag, 05. Januar 2012 um 23:55

Vom Kinderbetreuungsgeld bis zur Rezeptgebühr, die wichtigsten Neuerungen

E-Card, Geringfügigkeitsgrenze, Pension, Pflegegeldstufen, mit 1. 1. 2012 gelten in der Sozialversicherung folgende Beträge …

Geringfügigkeitsgrenze:

  • € 376,26 brutto pro Monat
  • € 28,89 pro Tag

Monatliche Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung:

  • € 4.230 brutto

Monatliche einfache Freigrenze bei Notstandshilfe:

  • € 515,00 für den Partner
  • € 257,50 für Personen mit Unterhalt

Pensionserhöhung
Die Pensionen werden mit 1. Jänner 2012 wie folgt erhöht:

  • bis € 3.300,00 um 2,7 %
  • über € 3.300,00 bis € 5.940,00 zwischen 2,7 % und 1,5 % (wird eingeschliffen – je niedriger die Pension, desto größer die Erhöhung)
  • über € 5.940,00 1,5 %

Richtsätze für Ausgleichszulagen
Alters- und Invaliditätspensionen:

  • für Alleinstehende € 814,82
  • für Ehepaare € 1.221,68
  • Erhöhung für jedes Kind € 125,72

Witwen- und Witwerpensionen:

  • € 814,82

Waisenpensionen bis 24. Lebensjahr:

  • Halbwaisen € 299,70
  • Vollwaisen € 450,00

Waisenpensionen ab 24. Lebensjahr:

  • Halbwaisen € 532,56
  • Vollwaisen € 814,82

Höchstbemessungsgrundlage
auf Basis der „besten 24 Jahre“:

  • € 3.675,13

Erlaubtes Zusatzeinkommen bei Frühpension:

  • € 376,26 brutto dürfen Sie pro Monat dazu verdienen

Pensionsvorschuss:

  • für die Berufsunfähigkeitspension beziehungsweise Invaliditätspension
    € 34,67 täglich
  • für die Alterspension
    € 37,93 täglich

Bemessungsgrundlagen für Zeiten der Kindererziehung:

  • € 961,49

im Pensionskonto wird gutgeschrieben: € 1.570,35

Rezeptgebühr:

  • € 5,15

Service-Entgelt für die e-card:

  • € 10,00 pro Kalenderjahr

Krankenversicherung für kinderlose Partner:

  • 3,4 Prozent vom Bruttoeinkommen des Partners

Selbstversicherung in der Krankenversicherung:

  • € 359,64 grundsätzlicher Monatsbeitrag, kann auf Antrag herabgesetzt werden

Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung:

  • € 53,10 pro Monat

Selbstkostenbeitrag für Heilbehelfe:

  • mindestens € 28,20, bei Sehbehelfen 84,60 Euro

Monatliches Kinderbetreuungsgeld:
Für Geburten ab dem 1.1.2010

Kinderbetreuungsgeld:
(Grundbetrag täglich, wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte eines Elternteils den Grenzbetrag von jährlich € 16.200,00 nicht übersteigt)

  • bei einer Bezugsdauer von 30 Monaten
    (+ 6 Monate bei Teilung mit Partner)……… € 14,53
  • bei einer Bezugsdauer von 20 Monaten
    (+ 4 Monate bei Teilung mit Partner)……… € 20,80
  • bei einer Bezugsdauer von 15 Monaten
    (+ 3 Monate bei Teilung mit Partner)……… € 26,60
  • bei einer Bezugsdauer von 12 Monaten
    (+ 2 Monate bei Teilung mit Partner)……… € 33,00

bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld um 50% für jedes weitere Kind

einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld:

  • 80% des Wochengeldes bzw. 80% des durchschnittlichen Monatsbezugs, höchstens € 66,00 täglich bei einer Bezugsdauer von 12 Monaten (+ 2 Monate bei Teilung mit dem Partner)
  • Zuverdienstgrenze € 6.100,00 – d.h. pro Bezugsmonat nicht mehr als € 376,00

Zuschuss:
täglich € 6,06, wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte den Grenzbetrag von jährlich € 16.200,00 nicht übersteigt

Beihilfe:
Für Geburten ab 01.01.2010

  • Wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte des/der Beziehers/Bezieherin den Grenzbetrag von jährlich € 6.100,00 nicht übersteigt und bei der/dem PartnerIn € 16.200,00

Das Pflegegeld beträgt:

  • bei Stufe 1: € 154,20
  • bei Stufe 2: € 284,30
  • bei Stufe 3: € 442,90
  • bei Stufe 4: € 664,30
  • bei Stufe 5: € 902,30
  • bei Stufe 6: € 1.260,00
  • bei Stufe 7: € 1.655,80

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