Vom Kinderbetreuungsgeld bis zur Rezeptgebühr, die wichtigsten Neuerungen
E-Card, Geringfügigkeitsgrenze, Pension, Pflegegeldstufen, mit 1. 1. 2012 gelten in der Sozialversicherung folgende Beträge …
Geringfügigkeitsgrenze:
- € 376,26 brutto pro Monat
- € 28,89 pro Tag
Monatliche Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung:
- € 4.230 brutto
Monatliche einfache Freigrenze bei Notstandshilfe:
- € 515,00 für den Partner
- € 257,50 für Personen mit Unterhalt
Pensionserhöhung
Die Pensionen werden mit 1. Jänner 2012 wie folgt erhöht:
- bis € 3.300,00 um 2,7 %
- über € 3.300,00 bis € 5.940,00 zwischen 2,7 % und 1,5 % (wird eingeschliffen – je niedriger die Pension, desto größer die Erhöhung)
- über € 5.940,00 1,5 %
Richtsätze für Ausgleichszulagen
Alters- und Invaliditätspensionen:
- für Alleinstehende € 814,82
- für Ehepaare € 1.221,68
- Erhöhung für jedes Kind € 125,72
Witwen- und Witwerpensionen:
- € 814,82
Waisenpensionen bis 24. Lebensjahr:
- Halbwaisen € 299,70
- Vollwaisen € 450,00
Waisenpensionen ab 24. Lebensjahr:
- Halbwaisen € 532,56
- Vollwaisen € 814,82
Höchstbemessungsgrundlage
auf Basis der „besten 24 Jahre“:
- € 3.675,13
Erlaubtes Zusatzeinkommen bei Frühpension:
- € 376,26 brutto dürfen Sie pro Monat dazu verdienen
Pensionsvorschuss:
- für die Berufsunfähigkeitspension beziehungsweise Invaliditätspension
€ 34,67 täglich - für die Alterspension
€ 37,93 täglich
Bemessungsgrundlagen für Zeiten der Kindererziehung:
- € 961,49
im Pensionskonto wird gutgeschrieben: € 1.570,35
Rezeptgebühr:
- € 5,15
Service-Entgelt für die e-card:
- € 10,00 pro Kalenderjahr
Krankenversicherung für kinderlose Partner:
- 3,4 Prozent vom Bruttoeinkommen des Partners
Selbstversicherung in der Krankenversicherung:
- € 359,64 grundsätzlicher Monatsbeitrag, kann auf Antrag herabgesetzt werden
Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung:
- € 53,10 pro Monat
Selbstkostenbeitrag für Heilbehelfe:
- mindestens € 28,20, bei Sehbehelfen 84,60 Euro
Monatliches Kinderbetreuungsgeld:
Für Geburten ab dem 1.1.2010
Kinderbetreuungsgeld:
(Grundbetrag täglich, wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte eines Elternteils den Grenzbetrag von jährlich € 16.200,00 nicht übersteigt)
- bei einer Bezugsdauer von 30 Monaten
(+ 6 Monate bei Teilung mit Partner)……… € 14,53 - bei einer Bezugsdauer von 20 Monaten
(+ 4 Monate bei Teilung mit Partner)……… € 20,80 - bei einer Bezugsdauer von 15 Monaten
(+ 3 Monate bei Teilung mit Partner)……… € 26,60 - bei einer Bezugsdauer von 12 Monaten
(+ 2 Monate bei Teilung mit Partner)……… € 33,00
bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld um 50% für jedes weitere Kind
einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld:
- 80% des Wochengeldes bzw. 80% des durchschnittlichen Monatsbezugs, höchstens € 66,00 täglich bei einer Bezugsdauer von 12 Monaten (+ 2 Monate bei Teilung mit dem Partner)
- Zuverdienstgrenze € 6.100,00 – d.h. pro Bezugsmonat nicht mehr als € 376,00
Zuschuss:
täglich € 6,06, wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte den Grenzbetrag von jährlich € 16.200,00 nicht übersteigt
Beihilfe:
Für Geburten ab 01.01.2010
- Wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte des/der Beziehers/Bezieherin den Grenzbetrag von jährlich € 6.100,00 nicht übersteigt und bei der/dem PartnerIn € 16.200,00
Das Pflegegeld beträgt:
- bei Stufe 1: € 154,20
- bei Stufe 2: € 284,30
- bei Stufe 3: € 442,90
- bei Stufe 4: € 664,30
- bei Stufe 5: € 902,30
- bei Stufe 6: € 1.260,00
- bei Stufe 7: € 1.655,80
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